25.09.2020
Tierwohl: Sauenhalter können Förderung für Stallumbau beantragen
Tierwohl: Sauenhalter können Förderung für Stallumbau beantragen
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Schweine25.09.2020
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SchweineSauenhaltende Betriebe können kurzfristig eine Förderung für Stallum- sowie Stallersatzbauten erhalten. Das Geld kommt aus dem Bundesprogramm Stallumbau. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) fördert den Stallumbau, um das Tierwohl in der Sauenhaltung zu verbessern. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden.
Das BMEL bezuschusst 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Voraussetzung ist, dass das Bauvorhaben bis Ende 2021 abgeschlossen ist. Des weiteren fördert das Ministerium die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.
Das Bundesprogramm Stallumbau unterstützt die kurzfristige Umsetzung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese legt Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen fest: Bei der Gruppenhaltung müssen ab dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung für jede Muttersau mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden. Außerdem sind Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Abferkelbuchten müssen eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern haben und die Sauen müssen sich frei bewegen sowie ungehindert umdrehen können.
Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite der BLE, per Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0228/6845-2755.