Betriebe, die ein stark bzw. sehr stark N-/P-reduziertes Fütterungsverfahren nach Maßgaben des DLG Bandes 199 oder ein Fütterungsverfahren auf betriebsindividuellen Daten nachvollziehbar und verständlich darstellen möchten, finden nachfolgend Hinweise zu den bereitzustellenden Daten bzw. Dokumenten.
Zur Darstellung des einzelbetrieblichen Nährstoffmanagements ist eine nachvollziehbare Dokumentation notwendig. Dies ist beim alljährlich anzufertigenden Nährstoffvergleich Voraussetzung für die richtige Einordnung des Betriebes (Leistungsklasse, Fütterungsverfahren).
Zudem werden gerade bei stark und sehr stark N-/P-reduzierten Fütterungsverfahren auf Basis von Standardzahlen oder betriebsindividuellen Zahlen behördliche Kontrollen nach Düngeverordnung erleichtert.
4.1 Unterlagen für eine nachvollziehbare Dokumentation
Geeignete Unterlagen sind:
- Leistungsüberprüfungen (Ringauswertungen, …)
- Lieferscheine bzw. Rechnungen (Ferkel-/Mastschweineabrechnungen, Futtermittellieferscheine, …)
- Futterberechnungen
- Futtercontrolling-Ergebnisse
- Untersuchungsergebnisse der LUFA oder von anderen akkreditierten Futtermittellaboren
- Kalkulationen zu den Nährstoffausscheidungen
- Beratungsprotokolle
4.2 Einordnung für eine nachvollziehbare Dokumentation
In den Tabellen 7 und 8 sind die einzuhaltenden mittleren Rohprotein- und Phosphorgehalte und die Dokumentationsunterlagen aufgeführt. In der Sauen- und Ferkelhaltung ist die Einordnung vom Grundsatz her recht einfach, da im Regelfall für jedes Leistungsstadium getrennte Futtermischungen eingesetzt werden. Diese Futtermischungen (Laktationsfutter, Tragefutter, Ferkelaufzuchtfutter I und II) können mittels DLG Band 199, Tabelle 2.1, S. 55, in das verwendete Fütterungsverfahren eingeordnet werden.
Danach kann beispielsweise von einer stark N-/P-reduzierten Fütterung in der Sauenhaltung ausgegangen werden, wenn das Sauen-Laktationsfutter nicht mehr als 16,5 % Rohprotein und 0,50 % Phosphor und das Sauen-Tragefutter nicht mehr als 13,5 % Rohprotein und 0,43 % Phosphor aufweist (Tabelle 2).
In der Ferkelaufzucht kann eine stark N-/P-reduzierte Fütterung angenommen werden, wenn das Ferkelaufzuchtfutter bis 15 kg Lebendmasse nicht mehr als 18 % Rohprotein und 0,53 % Phosphor und das Ferkelaufzuchtfutter ab 15 kg Lebendmasse nicht mehr als 17,5 % Rohprotein und 0,50 % Phosphor aufweist (Tabelle 2)..
In der Schweinemast ist die Einordnung etwas aufwändiger, weil Mastphasen und Futterzusammensetzung nicht immer genau den Vorgaben der von der DLG beschriebenen Verfahren entsprechen. Werden ausschließlich zugekaufte Alleinfutter mit Angabe des Einsatzzeitpunktes verwendet, so können anhand der Lieferscheine die Fütterungsverfahren abgeleitet werden (Tabelle 8).
Von einer stark N-/P-reduzierten Fütterung in der Mastschweinehaltung bei einer durchschnittlichen täglichen Zunahme von 850 g und mehr kann ausgegangen werden, wenn das Futter folgende Werte aufweist:
- Vormastfutter ab 28 kg LM ≤ 17,5 % Rohprotein sowie ≤ 0,47/0,44% Phosphor
- Anfangsmastfutter ab 40 kg LM ≤ 16,5 % Rohprotein sowie ≤ 0,45/0,42% Phosphor
- Mittel-/Endmastfutter ab 65 kg LM ≤ 15,5 % Rohprotein sowie ≤ 0,42/0,40% Phosphor
- Endmastfutter ab 90 kg LM ≤ 14,0 % Rohprotein sowie ≤ 0,42/0,40% Phosphor
Zur Einordnung und Überprüfung der im Betrieb vorliegenden Fütterungsstrategie können zusätzlich diese mittleren Rohprotein- sowie Phosphorgehalte aus allen Futterrationen herangezogen werden. Aus den Daten des DLG Bands 199, Tabellen 2.14 bis 2.18, ergeben sich die entsprechenden Anforderungen an die mittleren Rohprotein- und Phosphorgehalte der Futter (siehe auch Tabelle 2).